Copyright © 2001 - 2012 FMG Ispringen - Eisingen
FLUGBETRIEBS und PLATZORDNUNG
1. Jeder Teilnehmer am Modelflugbetrieb hat sich so zu
verhalten, dass die Ordnung des Modellflugbetriebes sowie die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere
Personen und Sachen nicht gestört oder gefährdet werden.
2. Betriebszeiten
Montag bis Samstag:
von 3O min nach Sonnenaufgang
bis 30 min vor Sonnenuntergang
Sonntag und Feiertag:
von 9.00 Uhr bis 30mih vor Sonnenuntergang .
3. Der Modelflugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters
der FMG Ispringen Eisingen e. V. erfolgen. Es muss eine
Haftpflichtversicherung bestehen.
4. Der Schallpegel von Flugmodellen mit Verbrennermotoren darf
8Odb(A)/7m nicht überschreiten.
5. Über jeden Flugtag sind Aufzeichnungen zu führen, deren
Beginn und Ende des Flugbetriebes die. Namen des
Beauftragten und der Flugbetriebsteilnehmer sowie die
erzielten Startzahlen entnommen werden können.
Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes und sonstige
besondere Vorkommnisse sind schriftlich zu vermerken.
Können sie Zivil- oder strafrechtliche Folgen haben, sind sie
dem Regierungspräsidium baldmöglichst zu melden.
6. Die Benutzung des Fluggeländes ist Mitgliedern und Gästen
gestattet, wenn sie im Besitz einer Postlizenz sind und eine
Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge nachweisen. Ein
Frequenzwimpel muss am Sender angebracht sein.
7. Vor Beginn des Flugbetriebs sind die Hinweisschilder am Weg
(West) aufstellen. Bei Flugbetrieb sind die Wege, die überf1ogen
werden, während der Start- und Landephase zu sperren.
Flugmodelle dürfen nur betrieben werden, wenn die
Flugbetriebsflächen und das Gelände begrenzende oder ihm
benachbarten Wege frei von Personen und Fahrzeugen sind. Der
in Westlicher Richtung liegende Weg muss beim Starten und
Landen in einer Mindesthöhe von 15 m überflogen werden.
8. Jeder neu hinzukommende Pilot hat sich mit folgenden
Angaben anzumelden: Name, Frequenz und Flugerfahrung. Ist
ein, Erstflug beabsichtigt ist besonders darauf hinzuweisen.
9. Auf der Skizze sind der Flugraum, die Zufahrt, Parkplätze,
Modellrüstplatz, Zuschauerplatz und Piste eingezeichnet. Der
Flugraum liegt nördlich des Flugplatzbezugspunktes und darf
nicht verlassen werden.
10. Im Flug ist eine Sicherheitsmindesthöhe von 15 m
einzuhalten. Flüge über Zuschauer, Parkplätze und den
Aufenthallts- bzw. Abstellplatz sind verboten Es dürfen maximal
drei Motormodelle und maximal fünf Modelle insgesamt
gleichzeitig betrieben werden. Bei Sonderflügen (z.B.
Großmodelle, Erstflug, usw.) ist der Platz für andere Modelle
gesperrt. Die Flugmodellsteuerer (Piloten) haben sich während
des Fluges in Rufweite voneinander und von der Aufsicht
aufzuhalten. Das Modell ist ständig zu beobachten: Bemannten
Luftfahrzeugen ist unbedingt auszuweichen. Das Anfliegen von
Personen und Tieren ist untersagt. Flugfiguren sind in einem
horizontalen Mindestabstand von 5O m und parallel zur
Zuschauerreihe zu fliegen.
11. Der Flugmodellsteuerer ( Pilot) hat seinen Standort so zu
wählen, dass er das Gelände unterhalb des Betriebsluftraumes,
in dem er sein Modell betreibt, vollständig überblicken kann.
Falls sich dort Personen aufhalten oder sich dem
Gefahrengebiet nähern hat er seinen Flugbetrieb in einen
anderen Teil des Betriebsluftraumes zu verlegen oder den
Betrieb zu unterbrechen, bis die gefährdeten Personen sich
entfernt haben.
12. Treten Eigen- oder Fremdstörungen im Funkverkehr auf die
die ferngesteuerten Flugmodelle außer Kontrolle geraten lassen
können, sind die betroffenen Anlagen außer Betrieb zu nehmen.
Erforderlichenfalls ist der gesamte Betrieb ferngesteuerten
Flugmodelle so lange zu unterbrechen, bis die Störquelle
gefunden und ausgeschaltet ist.
13. Zuschauer haben alle Gefahrenbereiche zu meiden und
dürfen sich nur in den für Zuschauer ausgewiesenen Bereichen
aufhalten. - Für selbstverschuldete Unfälle kann keine Haftung
übernommen werden. Der Verein fordert für jeden Schaden, den
ein Zuschauer verursacht, Schadenersatz. Eltern haften für ihre
Kinder.
1 Vorsitzender
F.B.O. 1998