Copyright © 2001 - 2012  FMG Ispringen - Eisingen FLUGBETRIEBS und PLATZORDNUNG 1. Jeder Teilnehmer am Modelflugbetrieb hat sich so zu verhalten, dass die Ordnung des Modellflugbetriebes sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen nicht gestört oder gefährdet werden. 2. Betriebszeiten            Montag bis Samstag:      von 3O min nach Sonnenaufgang             bis 30 min vor Sonnenuntergang            Sonntag und Feiertag:            von 9.00 Uhr bis 30mih vor Sonnenuntergang . 3. Der Modelflugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters der FMG Ispringen ­Eisingen  e. V. erfolgen. Es muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. 4. Der Schallpegel von Flugmodellen mit Verbrennermotoren darf 8Odb(A)/7m nicht überschreiten. 5. Über jeden Flugtag sind Aufzeichnungen zu führen, deren Beginn und Ende des Flugbetriebes die. Namen des Beauftragten und der Flugbetriebsteilnehmer  sowie die er­zielten Startzahlen entnommen werden können. Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes und sonstige besondere Vorkommnisse sind schriftlich zu vermerken. ­Können sie Zivil- oder strafrechtliche Folgen haben, sind sie dem Regierungspräsidium baldmöglichst zu melden. 6. Die Benutzung des Fluggeländes ist Mitgliedern und Gästen gestattet, wenn sie im Besitz einer Postlizenz sind und eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge nachweisen. Ein Frequenzwimpel muss am Sender angebracht sein. 7. Vor Beginn des Flugbetriebs sind die Hinweisschilder am Weg (West) aufstellen. Bei Flugbetrieb sind die Wege, die überf1ogen werden, während der Start- und Landephase zu sperren. Flugmodelle dürfen nur  betrieben werden, wenn die Flugbetriebsflächen und das Gelände begrenzende oder ihm benachbarten Wege frei von Personen und Fahrzeugen sind. Der in Westlicher Richtung liegende Weg muss beim Starten und Landen in einer Mindesthöhe von 15 m überflogen werden. 8. Jeder neu hinzukommende Pilot hat sich mit folgenden Angaben anzumelden: Name, Frequenz und Flugerfahrung. Ist ein, Erstflug beabsichtigt ist besonders darauf hinzuweisen. 9. Auf der Skizze sind der Flugraum, die Zufahrt, Parkplätze, Modellrüstplatz, Zuschauerplatz und Piste eingezeichnet. Der Flugraum liegt nördlich des Flugplatzbezugspunktes und darf nicht verlassen werden. 10. Im Flug ist eine Sicherheitsmindesthöhe von 15 m einzuhalten. Flüge über Zuschauer, Parkplätze und den Aufenthallts- bzw. Abstellplatz sind verboten Es dürfen maximal drei Motormodelle und maximal fünf Modelle insgesamt gleichzeitig betrieben werden. Bei Sonderflügen (z.B. Großmodelle, Erstflug,  usw.) ist der Platz für andere Modelle gesperrt. Die Flugmodellsteuerer (Piloten) haben sich während des Fluges in Rufweite voneinander und von der Aufsicht aufzuhalten. Das Modell ist ständig zu beobachten: Bemannten Luftfahrzeugen ist unbedingt auszuweichen. Das Anfliegen von Personen und Tieren ist untersagt. Flugfiguren sind in einem horizontalen  Mindestabstand von 5O m und parallel zur Zuschauerreihe zu fliegen. 11. Der Flugmodellsteuerer ( Pilot) hat seinen Standort so zu wählen, dass er das Gelände unterhalb des Betriebsluftraumes, in dem er sein Modell betreibt, vollständig überblicken kann. Falls sich dort Personen aufhalten oder sich dem Gefahrengebiet nähern hat er seinen Flugbetrieb in einen anderen Teil des Betriebsluftraumes zu verlegen oder den Betrieb zu unterbrechen, bis die gefährdeten Personen sich entfernt haben. 12. Treten Eigen- oder Fremdstörungen im Funkverkehr auf die die ferngesteuerten Flugmodelle außer Kontrolle geraten lassen können, sind die betroffenen Anlagen außer Betrieb zu nehmen. Erforderlichenfalls ist der gesamte Betrieb ferngesteuerten Flugmodelle so lange zu unterbrechen, bis die Störquelle gefunden und ausgeschaltet ist. 13. Zuschauer haben alle Gefahrenbereiche zu meiden und dürfen sich nur in den für Zuschauer ausgewiesenen Bereichen aufhalten. - Für selbstverschuldete Unfälle kann keine Haftung übernommen werden. Der Verein fordert für jeden Schaden, den ein Zuschauer verursacht, Schadenersatz. Eltern haften für ihre Kinder. 1 Vorsitzender F.B.O.    1998